Elektroaltgeräteentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir
verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
- Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit
dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.

- Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass
Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen sind. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. - Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. - Sie sorgen selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten. - Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen
Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich.
Informationspflichten gem. § 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz:
Hinweise zur Elektroaltgeräteentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten sind wir
verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
- Alle Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit
dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern gekennzeichnet.

- Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern bedeutet, dass
Altgeräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen sind. Altgeräte dürfen nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. - Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. - Sie sorgen selbst für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten. - Für den privaten Haushalt ist die Rückgabe bei den kommunalen
Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich.
Informationspflichten gem. § 18 Abs. 2 Elektro- und Elektronikgerätegesetz: