ElektroaltgerÀteentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und ElektronikgerÀten sind wir
verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
- Alle ElektrogerÀte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit
dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf RĂ€dern gekennzeichnet.

- Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf RĂ€dern bedeutet, dass
AltgeraÌte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzufĂŒhren sind. AltgerĂ€te dĂŒrfen nicht mit dem HausmĂŒll entsorgt werden. - Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom AltgeraÌt umschlossen sind,
sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. - Sie sorgen selbst fĂŒr das LoÌschen personenbezogener Daten auf den zu
entsorgenden AltgeraÌten. - FĂŒr den privaten Haushalt ist die RĂŒckgabe bei den kommunalen
Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich.
Informationspflichten gem. § 18 Abs. 2 Elektro- und ElektronikgerÀtegesetz:
Hinweise zur ElektroaltgerÀteentsorgung
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Elektro- und ElektronikgerÀten sind wir
verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
- Alle ElektrogerÀte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, sind mit
dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf RĂ€dern gekennzeichnet.

- Das Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne auf RĂ€dern bedeutet, dass
AltgeraÌte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzufĂŒhren sind. AltgerĂ€te dĂŒrfen nicht mit dem HausmĂŒll entsorgt werden. - Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom AltgeraÌt umschlossen sind,
sind vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen. - Sie sorgen selbst fĂŒr das LoÌschen personenbezogener Daten auf den zu
entsorgenden AltgeraÌten. - FĂŒr den privaten Haushalt ist die RĂŒckgabe bei den kommunalen
Sammelstellen Ihrer Stadt oder Gemeinde möglich.
Informationspflichten gem. § 18 Abs. 2 Elektro- und ElektronikgerÀtegesetz: